Die folgenden Regelungen gelten ab dem 1. August 2022:
– Das Verbot der Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken wird aufgehoben.
– Der Anbau, die Verarbeitung, die Herstellung und der Handel von Medizinalcannabis unterstehen aufgrund der Gesetzesänderung dem Bewilligungs- und Kontrollsystem von Swissmedic
– Das BAG verlangt für die Behandlung mit Cannabisarzneimitteln keine Ausnahmebewilligung mehr
– Der kommerzielle Export von Cannabis zu medizinischen Zwecken ist neu erlaubt.
– Um die Entwicklung der Verschreibung von Cannabisarzneimitteln zu beobachten und mehr Erkenntnisse über deren Wirkung zu gewinnen, wird eine begleitende Datenerhebung durchgeführt.
Erfahren Sie mehr über das neue medizinische Cannabisgesetz auf den folgenden beiden Veranstaltungen:
CB Expo – Cannabis Business Expo und Konferenz, 10.-11. September 2022, Zürich
Cannabinoid-Konferenz 2022, 20-21. Oktober 2022, Zürich
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