Haschisch, Harz und Pollinat (bis zu 1% THC) unterliegt per 01. August 2022 nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz.

CannaTrade News
Die neuen Gesetze (Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläufterstoffe und Hilfschemikalien.

Betäubungsmittelverzeichnisverordnung BetmVV-EDI), welche am 01.08.2022 in Kraft treten, sind aufgeschaltet.

Die neuste Fassung ist auf fedlex.admin.ch zu finden, hier der direkte Link:

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/363/de